Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen
Hier findest du unsere Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen, zu Themen wie Mitgliedschaft, Sportausweis, Kündigung, SEPA Lastschriften etc.
- SEPALastschriften
Die Mitgliedbeiträge werden über das SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Nach §5 der Satzung ist jedes Mitglied für die Dauer der Mitgliedschaft verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Die Beiträge werden zum jeweiligen Fälligkeitsdatum (halbjährig im Januar und Juli, jährlich im Januar) eingezogen.
Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind dadurch entstehende Bankgebühren durch das Mitglied zu tragen.
- Kündigung
Gemäß §7 der Satzung erfolgt der Austritt aus dem Verein durch schriftliche Erklärung an die Geschäftsadresse des Vereins. Der Austritt kann mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum 30.06. oder zum 31.12. eines Jahres erklärt werden.
- Sportausweis
Der Sportausweis gehört zu jedem Mitglied und die Ausstellung wird über die Geschäftsstelle veranlasst. Er soll vor allem ein sichtbares Zeichen der Vereinszugehörigkeit sein. Deshalb sollte dieser Ausweis mitgeführt werden um damit die Mitgliedschaft in unserem Verein als auch bei externen Sportveranstaltungen nachweisen zu können.
Der Ausweis ist nicht übertragbar. Er kann bei widerrechtlicher Nutzung eingezogen werden und nur gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15,- Euro im TVB-Büro wieder ausgehändigt werden.
- Mitgliedschaft
Gemäß §5 der Satzung wird die Mitgliedschaft durch Aufnahme erworben. Es ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Verein zu richten. Die Aufnahme in den Verein ist davon abhängig, dass sich das Mitglied für die Dauer der Mitgliedschaft verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Der Aufnahmeantrag eines Minderjährigen bedarf der schriftlichen Einwilligung der gesetzlichen Vertreter. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch Beschluss mit einfacher Mehrheit.