Unser ehrenamtlicher Ältestenrat besteht aus maximal sechs Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes für eine Amtsperiode von 3 Jahren gewählt werden. Der Ältestenrat wählt seine:n Vorsitzende:n selbst. Die Mitglieder des Ältestenrates haben in der Vergangenheit große Verdienste um den Verein erworben.
Der Ältestenrat berät und unterstützt den Vorstand bei seiner Arbeit. Er ist zuständig für die Ehrengerichtsbarkeit innerhalb des Vereins und unterstützt den Vorstand bei dessen Aufgaben nach innen und nach außen.
Auf Antrag der Organe und Mitglieder wird der Ältestenrat tätig. Er ist zuständig bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern, wenn die Schlichtung im Vereinsinteresse geboten scheint, oder bei Verletzung oder Gefährdung des Vereinsinteresses durch ein Mitglied.
Bei Ausschlussverfahren entscheidet der Ältestenrat nach vorheriger Anhörung des Betroffenen über einen Ausschluss.
Die Mitglieder sind unabhängig und unterliegen keinen Weisungen anderer Vereinsorgane.
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